Tiergesundheit

Thüringer Tierseuchenkasse

Kontakt zum Schaf- und Ziegengesundheitsdienst
Dr. Udo Moog
Fachtierarzt für Schafe und Ziegen
Geschäftsstelle Jena
Victor-Goerttler-Str. 4, 07745 Jena
Tel.: (0 36 41) 88 55 12
Mobiltel.: (01 74) 9 07 81 38
E-Mail: umoog@thueringertierseuchenkasse.de
 
Homepage der Thüringer Tierseuchenkasse: http://www.thueringertierseuchenkasse.de/
 
"Die Aufgaben der Thüringer Tierseuchenkasse umfassen tierseuchenrechtliche Entschädigungsleistungen, die Gewährung von Beihilfen für Maßnahmen zur planmäßigen Verhütung, Erkennung und Bekämpfung von Tierseuchen sowie des vorbeugenden Gesundheitsschutzes und die Unterhaltung der Gesundheitsdienste. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge von den Tierhaltern entsprechend ihrer Beitragssatzung. (Quelle: http://www.thueringertierseuchenkasse.de/)
   

Scrapie-Resistenzzuchtprogramm

Die Empfänglichkeit für Scrapie ist bei Schafen genetisch kontrolliert. Dabei ist die Genotypgruppe G1 (Genotypen ARR/ARR) durch eine sehr geringe Empfänglichkeit für das Einzeltier und ein geringes Risiko für die erste Nachkommengenration gekennzeichnet. Daher wird der Ankauf von gekörten Zuchtböcken der Genotypgruppe G1 mit 60,- € durch die Thüringer Tierseuchenkasse gefördert.

D. h. Ein Thüringer Käufer erhält beim Kauf eines gekörten G1-Bockes auf einer Auktion eine Beihilfe von 60,- €. Dies gilt sowohl für Auktionen in Thüringen, als auch für Auktionen in ganz Deutschland.

Voraussetzung ist die Abgabe des ausgefüllten Beihilfeantrages (siehe Beihilfeantrag der Thüringer Tierseuchenkasse; s. o.) und die Meldung des Zukaufs beim Landesverband Thüringer Schafzüchter e. V.

Landesamt für Verbraucherschutz

Kontakt
TLV Abteilung 5 - Tiergesundheit und Tierschutz
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Tel.: (03 61 57) 3 81 55 00
Fax: (03 61 57) 3 81 50 50

Homepage der Abteilung Tiergesundheit und Tierschutz: http://www.thueringen.de/th7/tlv/tiergesundheit/index.aspx

"Auf der Grundlage der Verordnung (VO) über anzeigepflichtige Tierseuchen 2004, der VO über meldepflichtige Tierkrankheiten 2004 und der Zoonosen-Überwachungsrichtlinie RL 2003/99/EG werden Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde, Nutzgeflügel, Fische, Bienen sowie Haus-, Heim- und Wildtiere auf das Vorhandensein von Krankheitserregern untersucht. Die Untersuchungsergebnisse werden in Befunden und Gutachten zusammengestellt." (Quelle: http://www.thueringen.de/th7/tlv/tiergesundheit/index.aspx)

Bei Schafen und Ziegen können Beihilfen in Form eines Zuschusses für folgende Maßnahmen beantragt werden: Laboruntersuchungen auf Brucellose und Durchführung von TSE-Tests bei verendeten oder getöteten Schafen und Ziegen.